In vielen mittelständischen Unternehmen wird das Thema Barrierefreiheit noch als „nice to have“ gesehen – wenn überhaupt. Die verbreitete Haltung: „Unsere Kunden haben keine Einschränkungen. Und überhaupt: Das ist eher etwas für Behörden-Websites oder B2C.“
Unsere Erfahrung zeigt: Genau das ist ein Denkfehler. Denn Barrierefreiheit bedeutet nicht nur barrierefreies Design für Menschen mit Behinderung. Es bedeutet: digitale Zugänglichkeit für alle – unabhängig von Gerät, Sprache, Bildschirmgröße, Lesekompetenz oder digitalem Erfahrungsgrad.
Und damit ist es auch ein Business-Thema. Wer heute digital überzeugen will, muss sicherstellen, dass seine Kommunikation verstanden, gefunden und genutzt werden kann – auch international.
Natürlich gibt es heute Tools, um Websites auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Wir arbeiten u. a. mit:
Diese Tools zeigen wichtige technische Schwächen auf – etwa fehlende Bildbeschreibungen, mangelnde Kontraste oder unzureichende Tastatur-Navigation. Doch sie greifen oft zu kurz.
Barrierefreiheit beginnt viel früher:
Barrierefreiheit heißt: Nutzerzentrierung auf allen Ebenen – technisch, sprachlich, gestalterisch.
Für uns ist Barrierefreiheit kein reines Checklisten-Thema. Es ist ein Qualitätsmerkmal für moderne Unternehmenskommunikation.
Denn barrierefreie Kommunikation ist in der Regel auch:
Wir betrachten Barrierefreiheit im Rahmen unserer ReThink-Methode ganzheitlich:
Denn: Was barrierefrei geplant wird, wird automatisch wirksamer kommuniziert.
Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend: Mit Ablauf der Übergangsfrist des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein – etwa Webshops, Kundenportale, E-Books, digitale Bankdienste oder technische Dokumentationen, sofern sie sich an Endnutzer richten.
Das betrifft auch B2B-Unternehmen, wenn sie solche digitalen Angebote für Geschäftskund:innen bereitstellen. Nicht betroffen sind aktuell rein informative Unternehmenswebsites ohne direkte Produkt- oder Servicefunktion. Dennoch gilt: Auch dort wird Barrierefreiheit zunehmend zum Qualitätsmerkmal – etwa bei öffentlichen Ausschreibungen, ESG-Ratings oder internationaler Kommunikation.
Wer international tätig ist, sollte außerdem wissen: In der EU gilt der Standard EN 301 549, in den USA greifen die Regelungen aus Section 508, und auch Kanada hat entsprechende Gesetze umgesetzt.
Kurz: Digitale Barrierefreiheit ist kein Zukunftsthema mehr – sie ist Realität. Unternehmen, die sich bisher nicht vorbereitet haben, sollten jetzt dringend handeln – nicht nur, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch als Zeichen für digitale Kompetenz, Kundenorientierung und Zukunftsfähigkeit.
Barrierefreiheit ist kein lästiges „Mehr“, sondern ein kluger Hebel für Qualität, Verständlichkeit und Vertrauen. Unternehmen, die zugänglich kommunizieren, zeigen:
Mit unserer ReThink-Methode helfen wir Unternehmen, Barrieren zu erkennen und abzubauen – im Text, im Design, in der Struktur.
Unser Credo: Was verständlich ist, wirkt. Und was wirkt, bringt Wirkung – nicht nur Klicks.
Wir haben eine kompakte Checkliste für barrierefreie Kommunikation entwickelt, mit der Sie Ihre Website, Broschüren oder Präsentationen schnell auf erste Schwachstellen prüfen können: